Vom 8. März an ist Knockdown Stück für Stück zurück für Euch!
Unter strikter Einhaltung der Maskenpflicht sind “körpernahe Dienstleistungen” wieder erlaubt.
Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske tragen kann, muss ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegen.